Erziehungshilfe

Wir stehen für Transparenz, das bedeutet, dass wir tun, was wir sagen und sagen, was wir tun.

Wir stehen für Partizipation, das bedeutet, dass wir den Menschen auf Augenhöhe begegnen und die Ziele und Lebensentwürfe die Grundlage unserer Arbeit sind. Wir lassen die Beteiligten zu Wort kommen.

Wir stehen für Verschiedenheit der Menschen und der Lebensentwürfe und nehmen diese an.

Erziehungshilfen sind gesetzliche Hilfen für Familien und Jugendliche. Wenn über einen langen Zeitraum große Probleme da sind und die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährdet ist und die Bezugspersonen nicht mehr weiterwissen, kann Unterstützung beim Jugendamt beantragt werden.

Es besteht ein Anspruch auf diese Hilfen, den das Jugendamt vorher überprüft.

Die Hilfen sind auf einen längeren Zeitraum angelegt und kostenfrei.

Unser Team ist so vielfältig wie die Menschen mit denen wir arbeiten und wir bieten Sprachkompetenzen in unter anderem arabisch, englisch, französisch, italienisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, russisch, spanisch, türkisch und ukrainisch.

Unsere Kompetenzen und Qualifikationen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine im § 31 Sozialgesetzbuch VIII gesetzlich verankerte Leistung.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (im Folgenden SPFH) ist eine aufsuchende Form der Kinder- und Jugendhilfe. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes /der Kinder bleibt erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen.

Ziel der SPFH ist, die Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Erziehungssituation zu unterstützen. Die SPFH erarbeitet vorhandene Ressourcen mit den Familienmitgliedern, verstärkt diese und baut sie aus. Die Eigenkräfte der Familie sollen dabei gestärkt und systematisch gefördert werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der existenziellen Grundbedürfnisse und der Überwindung von Isolation und Ausgrenzung durch Integration in das soziale Umfeld.

Wichtige Voraussetzung für diese Hilfe ist, dass die Familie bereit ist, an dem Hilfeprozess mitzuarbeiten. Bei der SPFH gibt es keinen zeitlichen Mindestrahmen.

Erziehungsbeistand

Bei dieser Hilfeform nach § 30 Sozialgesetzbuch VIII steht der junge Mensch im Mittelpunkt.

Beim Erziehungsbeistand liegt der Schwerpunkt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen jungen Menschen.

Unter Erziehungsbeistand verstehen wir eine lebensweltorientierte Maßnahme, die sich im Hilfeprozess vor allem an der Begleitung und Stärkung der Kinder, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen richtet.

Im Vordergrund der Hilfe steht die Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen, sowie die Überwindung entwicklungsbedingter Defizite. Mit Hilfe des Erziehungsbeistandes sollen junge Menschen zu einer selbstverantwortlichen und eigenständigen Lebensführung befähigt werden.

Die Familie wird beraten, unterstützt und begleitet, so dass der Lebensbezug des jungen Menschen zur Familie und seinem sozialen Umfeld aufrechterhalten werden kann.

Die Rückkoppelung der gesamten Planung und Durchführung des Angebotes des Erziehungsbeistandes findet ebenso in einer intensiven Elternarbeit statt.

Sozialpädagogische Lernhilfe

Die Sozialpädagogische Lernhilfe ist eine Hilfe nach §27 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII. Sie ist eine pädagogische Unterstützung und schulische Förderung von Schüler*innen.

Das können Spiele, Gespräche oder Übungen sein, um schulische Probleme zu lösen und das Wohlbefinden zu verbessern. Es geht darum, Unterstützung und Anleitung zu bieten, damit Kinder- und Jugendliche ihr Leben besser bewältigen können.

Aufgaben und Ziele der Sozialpädagogische Lernhilfe sind unter anderem die Lernförderung durch Vermittlung von Lerntechniken, die Steigerung der Lernmotivation und die Vermittlung von Methoden zur Selbstorganisation.

Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch das Aufdecken von Interessen, die Stärkung der Konfliktfähigkeit und des Selbstvertrauens gehört ebenso dazu, wie die
Durchführung von Freizeitaktivitäten und die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.

Jugendwohngruppe Hausener Weg

Die Jugendwohngruppe Hausener Weg ist eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung nach § 34 und § 41 Sozialgesetzbuch VIII in Frankfurt / Rödelheim.

Sie ist eine außengeleitete Wohngruppe in der 11 jungen Menschen ab 16 Jahren von 10–22 Uhr vor Ort – und nachts durch eine Rufbereitschaft betreut – werden. Jeder Jugendliche bewohnt ein eigenes Zimmer, zwei oder drei Jugendliche teilen sich jeweils ein Bad. Es stehen 3 Küchen sowie zwei Wohn-, ein Esszimmer und der Hinterhof zur gemeinsamen Nutzung zu Verfügung. Eine barrierefreie Etage mit 3 Zimmern ist ebenfalls vorhanden. In der Wohngruppe erfahren sie emotionale Geborgenheit, Wertschätzung und einen geregelten Rahmen. Bei uns finden die Jugendlichen ein Zuhause und können sich entwickeln. Hier unterstützen wir sie und bewältigen Krisen gemeinsam. Ein Ort, um zur Ruhe zu kommen, um Ich sein zu können, zu lachen und zu leben. Unser Flyer

Gruppenangebote

Erfahrungsräume zum Ausprobieren und Reflektieren von sozialer Interaktion

Wir bieten verschiedene Gruppenangebote nach §29 Sozialgesetzbuch VIII an. Die Gruppenangebote richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche mit sozialen Unsicherheiten und problematischen Verhaltensweisen im sozialen Kontakt.

Übergeordnetes Ziel des Gruppenangebotes ist eine korrektive Beziehungserfahrung zu Gleichaltrigen sowie die Minimierung sozialer Unsicherheiten. Das Hauptziel besteht darin, die individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen zu fördern.

Daneben führen wir Gruppenangeboten zu folgenden Themenfeldern durch:

  • Soziale Kompetenzgruppen für autistische Mädchen
  • Sexualpädagogische Mädchengruppen

Fachbereichs-Team Lernhilfe

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