Mitarbeiter*innen für eine Tätigkeit als Vertretungskraft in der Schulbegleitung

Du hast Lust, in der Schule zu arbeiten und die Krankheitsvertretung für fest zugeordnete Schüler*innen zu übernehmen?

Du bist flexibel und kannst kurzfristig als Vertretungskraft einspringen?

Du möchtest einen Einblick in das Arbeitsfeld der Fachkräfte in der Schulbegleitung erhalten und Berufserfahrung in diesem Bereich sammeln?

Dann bist du bei uns in dem Bereich Inklusion genau richtig!

Du bekommst eine umfassende Einarbeitung in das Arbeitsfeld und zur jeweiligen Beeinträchtigung der Schüler*innen, kannst bei den Schüler*innen vorab hospitieren und nimmst an eigens für die Vertretungskräfte vorgesehenen Teamsitzungen teil.

Du bist auf Mini- oder Midi Job-Basis fest angestellt.

Das sind die Arbeitsinhalte:

– bedarfsorientierte Unterstützung eines Kindes/ Jugendlichen während des gesamten Unterrichts als Vertretung
– Integration in den Klassenverband
– Stärkung vorhandener Ressourcen und sozialer Kompetenzen des Kindes

Das bringst Du mit:

– zeitliche Kapazität an 4 bis 5 Vormittagen (in den Schulwochen)
– Zuverlässigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit
– erste Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern
– gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Das bieten wir Dir:

– Verlässlichen Job auf Mini- oder Midi Job Basis
– 20,- Euro brutto Stundenlohn
– fest zugeordnete Schüler*innen
– Hospitation bei den zugeordneten Schüler*innen
– umfassende Einarbeitung
– Beratung und Begleitung durch eine verantwortliche Team Leitung des Fachbereichs
– kontinuierliche Teamsitzungen
– Einsatzzeiten zu den Unterrichtszeiten, Grund- und Weiterführende Schule
– Begleitung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen
– arbeitsfrei in den gesamten hessischen Ferien
– Bereitschaftszeit 25% bei Nichteinsatz
– 400 Stunden als Praktikum während des Studiums sind möglich

Fragen zur Tätigkeit beantworten wir gerne unter 069/269 108 767
Bewerbungen bitte per Mail an bewerbung@entwicklungs-werk.de

Von einer postalischen Bewerbung bitten wir abzusehen. Bei gleicher Eignung werden Menschen mit Behinderung bevorzugt.

Wir weisen darauf hin, dass wir Verdienstausfälle, Fahrtkosten sowie sonstige Auslagen, die Ihnen mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht erstatten können.