Expertengespräch „Schulbegleitung“ am 27.11.2018 beim Deutschen Verein

Nach Einladung des Deutschen Vereins hat Herr Diehl am Expertengespräch „Schulbegleitung“ am 27.11.2018 von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins teilgenommen.

Folgende Punkte wurden behandelt:

• rechtskreisübergreifende Bearbeitungsverfahren und Standards
• Übersicht über Varianten des Poolens
• Möglichkeiten der strukturellen Weiterentwicklung der Schulbegleitung

Ausgangslage für die Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland war:

Die Durchsetzung des Rechts auf inklusive Bildung nach Art. 24 UN-BRK geht mit einer stetig steigenden Inanspruchnahme von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern einher. Als Schulbegleitung bezeichnet hat sich das kommunale Instrument der Einglie-derungshilfe nach § 35 a SGB VIII bzw. § 54 SGB XII als ein äußerst wichtiges Mittel etab-liert. Zunächst ausschließlich als 1:1-Betreuung eingesetzt wurde die Schulbegleitung teilweise zu unterschiedlichen Pool-Modellen weiter entwickelt. Mit § 116 Abs. 2 BTHG hat die Möglichkeit des Poolens eine gesetzliche Grundlage erhalten. Ausgehend von seinen Empfehlungen vertritt der Deutsche Verein die Auffassung, dass die inklusive Schulbildung grundsätzlich durch die Schule selbst erreicht werden muss. Er beruft sich darüber hinaus auf den grundsätzlichen Konsens, dass die durch die Eingliederungshil-fen eingesetzte Schulbegleitung unerlässlich für die inklusive schulische Bildung ist.

Der Deutsche Verein möchte zur Entwicklung bzw. Verbesserungen der Konzepte und Arbeitsabläufe beitragen. Hierzu werden Kommunen bzw. freie Träger zu einem Expertengespräch eingeladen. Im direkten Austausch und Vergleich der Varianten sollen Sys-tematiken erkannt und sichtbar gemacht werden.

Folgende Gesichtspunkte waren leitend:

– Bei primärer Belastung der kommunalen Haushalte treffen die unterschiedlichen Rechtskreise SGB VIII und SGB XII (sowie seltener das SGB V) auf das System Schule, was zu Schnittstellen und damit einhergehenden Reibungsverlusten führt. Zudem unterliegt die Schulbegleitung je nachdem, ob die Kinder- und Jugendhilfe oder die Sozialhilfe zustän-dig ist, unterschiedlichen Verfahrensregelungen, was zu Unsicherheiten von Eltern führt. Sowohl die reine 1:1-Betreuung als auch Pool-Lösungen brauchen gute recht-kreisübergreifende Regelungen, Bearbeitungsverfahren und Standards. So können Schnittstellen geglättet und den Unsicherheiten der Eltern begegnet werden.

– Der Begriff „Pool-Modell“ wird als Sammelbegriff in Abgrenzung zur reinen 1:1-Betreuung verwendet. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und fehlender systemischer Konzepte besteht eine Vielfalt an Varianten. Auch bei den Pool-Modellen gilt der Individualanspruch fort und muss das Bedarfsdeckungsprinzip gewahrt werden. Kommunen sind unsicher, welche Variante zielführend und zulässig ist und wie sie um-gesetzt werden sollte. Es gilt, die vielfältigen Varianten zusammenzugetragen und eine erste Übersicht zu erarbeiten. Ggf. könnte es möglich sein, in dieser Expertenrunde in Abhängigkeit von den spezifischen Rahmenbedingungen ein Verfahren zu favorisieren. Dies entspräche der Anregung des Deutschen Vereins in seinen o.g. Empfehlungen, wonach Rolle und Aufgabe dieser Assistenzen nach einheitlichem Verfahren festzule-gen sind.

– Mit dem Ziel einer inklusiven Bildung in der Schule unter Beachtung einer gemeinsamen Verantwortung von Ländern und Kommunen sollte die Schulbegleitung so gestaltet sein, dass sie den notwendigen schulischen Entwicklungsprozess unterstützt. Nach wie vor wird die Schulbegleitung jedoch als Ausfallbürge eingesetzt. Gesetzlich als Individualhilfe ausgestaltet ist es schwierig, eine strukturelle Weiterentwicklung der Schulbegleitung im Sinne einer systemischen Schulassistenz in Verantwortung der Schule zu erreichen, was Art. 24 UN-BRK jedoch entsprechen würde. Diesem Ansatz folgend sollte in dem Ex-pertengespräch erörtert werden, ob und wie die vom Deutschen Verein in seinen Empfeh-lungen angeregte Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer persönli-chen/individuellen Assistenz und einer systemischen Assistenz in der Praxis konkret zu erreichen bzw. zu unterstützen ist.