UN-Konvention
In einem inklusiven Schulsystem, wie es derzeit in Deutschland auf Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden soll, hat die Unterstützung durch eine Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen eine grundlegende Bedeutung.
Dort heißt es in Artikel 24: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderung zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“