Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine im § 31 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zu Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (im Folgenden SPFH) ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes /der Kinder bleibt erhalten. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen.

Ziel der SPFH ist, die Erziehungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung ihrer Erziehungssituation zu unterstützen. Die SPFH erarbeitet vorhandene Ressourcen mit den Familienmitgliedern, verstärkt diese und baut sie aus. Die Eigenkräfte der Familie sollen dabei gestärkt und systematisch gefördert werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der existenziellen Grundbedürfnisse und der Überwindung von Isolation und Ausgrenzung durch Integration in das soziale Umfeld.

Wichtige Voraussetzung für diese Hilfe ist, dass die Familie bereit ist, an dem Hilfeprozess mitzuarbeiten. Bei der SPFH gibt es keinen zeitlichen Mindestrahmen.