Erziehungsbeistand
Bei dieser Hilfeform steht im Mittelpunkt, dem Kind, dem Jugendlichen oder dem jungen Erwachsenen in einer krisenhaften Lebenssituation eine Vertrauensperson an die Seite zu stellen. Unter Erziehungsbeistand (im Folgenden EBSt) verstehen wir eine lebensweltorientierte Maßnahme, die sich im Hilfeprozess vor allem an der Begleitung und Stärkung der Kinder, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen richtet.
Beim EBSt liegt der Schwerpunkt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen.
Der Auftrag des EBSt besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Mit Hilfe des EBSt sollen Kinder und Jugendliche zu einer selbstverantwortlichen und eigenständigen Lebensführung befähigt werden.
Im Vordergrund der Hilfe steht die Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen, sowie die Überwindung entwicklungsbedingter Defizite.
Die Kinder und Jugendlichen werden in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützt, so dass sie Selbstsicherheit erlangen, Orientierung gewinnen und eigenverantwortliches Handeln lernen. Die Familie wird beraten, unterstützt und begleitet, so dass der Lebensbezug des Kindes oder Jugendlichen zur Familie und seinem sozialen Umfeld aufrecht erhalten werden kann.
Die Rückkoppelung der gesamten Planung und Durchführung des Angebotes des Erziehungsbeistandes findet ebenso in einer intensiven Elternarbeit statt.